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Selbstgemachtes verkaufen – Mache mehr aus deiner Kreativität

Du bist passionierter Selbermacher und möchtest den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, um deine Werke gewinnbringend unter Leute zu bringen, dann gibt es einiges zu beachten. Neben den nötigen Behördengängen geht es auch darum, einen passenden Absatzmarkt für deine Kreationen zu finden. Wie und wo kannst du Selbstgemachtes verkaufen?

Ganz gleich, ob du selbstgemachten Schmuck verkaufen oder anderes Handgemachtes feilbieten möchtest, wir erklären dir, wie's geht.

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Wieso überhaupt Selbstgemachtes verkaufen?

Wenn du keine zwei linken Händen hast, sondern, im Gegenteil, fingerfertig Schönes selbst hervorbringst, hast du wahrscheinlich bereits eine kleine, aber feine Fangemeinde von Freunden und Familie um dich geschart.

Vielleicht sind es genau diese Menschen, die dich darauf gebracht haben, mit deinen Werken an die Öffentlichkeit zu treten. Dann hast du bestimmt diesen Satz schon einmal gehört: „Wow, das sieht aber toll aus!“ Oder: „Ich hätte gar nicht die Geduld dazu.“ 

In dem Gefühl bestärkt, dass deine selbstgemachten Dinge nicht nur dir, sondern auch anderen gefallen, liegt es nahe, damit Geld verdienen zu wollen.


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Grundlagen zum Verkauf von Selbstgemachtem

Doch bevor du den ersten Geldschein in die Hand nehmen kannst, gilt es das eigene Spielfeld abzustecken. Die nachfolgenden Überlegungen sind wichtig, um dich später optimal zu vermarkten. Und auch die Behörden möchten genau wissen, was du als angehender Unternehmer eigentlich herstellst.

Diese Fragen gilt es daher vorab zu beantworten:

  • Für wen möchtest du selbstgemachte Arbeiten anfertigen: für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene?
  • Vielleicht gefallen deine Kreationen sowohl Jung als auch Alt, doch auch Mann wie Frau gleichermaßen?
  • Was genau ist es, das du fertigst? Schöpfst du Seifen selbst, fertigst du natürlichen Holzschmuck, strickst du niedliche Babymützen oder wofür brennt dein Herz?

Als nächstes musst du klären, welche Art der Selbstständigkeit für dich die richtige ist – Künstler, Kleingewerbe oder Gewerbe?

Die Frage, ob du dich überhaupt beim Finanzamt als Selbstständiger melden musst, ist dabei schnell beantwortet: Sobald du etwas mit Gewinnabsicht verkaufen möchtest, ist dein Unternehmen dem Fiskus zu melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du „nur“ auf Flohmärkten oder hin und wieder im Internet verkaufst. Entscheidend ist, ob du mit den gebastelten Sachen Gewinn erwirtschaften möchtest oder nicht.

Frage dich also: Kaufst du die Materialien nur für dich oder um daraus Waren herzustellen, die du weiterverkaufen möchtest?

Bastelei

Die Gewinnerzielungsabsicht ist die zentrale  Frage - Selbst dann, wenn du nur Holzkreuze ausschneidest und sie verkaufen willst

Hinweis: Wenn du Strickwaren, DIY-Schmuck oder gemalte Bilder hingegen verschenkst oder dich Freunde oder Familienmitglieder mit einer Arbeit beauftragen, du dir aber lediglich die Materialkosten erstatten lässt, bist du nicht gewerblich tätig. In beiden Fällen fehlt nämlich die Gewinnabsicht.

Wenn du deine Werke jedoch öffentlich vertreibst, indem du deine selbstgemachten Waren auf DIY-Plattformen anbietest, eine eigene Website einrichtest oder öfter einen Stand auf dem Flohmarkt mietest, handelst du wahrscheinlich gewerblich.

Im Zweifelsfall kannst du dich von einem Steuerhilfeverein beraten lassen oder bei einem Steuerberater erkundigen, ob du mit deiner Tätigkeit ein Gewerbe anmelden musst.

Tipp: Das erste Gespräch beim Steuerberater ist meist kostenfrei. Du kannst darüber hinaus beim örtlichen Finanzamt anrufen und eine Auskunft einholen, ob du mit deinem Selbstgemachten gewerbsmäßig handeln würdest.


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Die Gewerbefrage - Wer muss sich anmelden?

Selbstgenähte Röcke, Brot aus dem eigenen Ofen und Marmelade selber kochen wie zu Omas Zeiten – Selbermachen liegt wieder voll im Trend. Und warum das Hobby nicht einfach zum Beruf machen? In den meisten Fällen ist das gar kein Problem.

Wer Gemälde, Mode oder Dekoartikel der Marke Eigenbau an den Mann oder an die Frau bringen möchte, muss sein Gewerbe nur anmelden. Das Gewerbeamt erhebt für die Eintragung deines Unternehmens eine einmalige Anmeldegebühr. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Ort und Gewerbeart. Sie liegt meist jedoch zwischen 15 und 60 Euro.

Zur Eintragung deines Gewerbes musst du den Gegenstand deiner gewerblichen Tätigkeit bekanntgeben. „Handel mit Selbstgemachtem“ ist dabei bestimmt zu ungenau. „Herstellung und Verkauf von Holzschmuck“ ist hingegen eine Möglichkeit.

Bist du beim Gewerbeamt erst einmal gemeldet, werden deine Angaben auch an andere relevante Institutionen weitergeleitet. Um Missverständnissen vorzubeugen und auch um den Anmeldeprozess zu beschleunigen, solltest du jedoch selbst mit dem Finanzamt und der zuständigen Kammer Kontakt aufnehmen. Wenn du Selbstgemachtes verkaufen möchtest, ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) für dich zuständig.

Hinweis: Einige freie Berufe müssen kein Gewerbe anmelden. Das gilt theoretisch auch für Künstler. Sie sind weder Mitglied der IHK noch der HWK, zahlen jedoch in die Künstlersozialkasse ein. Wenn du Unikate fertigst, liegt die Annahme nahe, dass du nicht Gewerbetreibender, sondern Künstler bist.

Trotzdem wird das Finanzamt deine Tätigkeit prüfen. Handelt es sich bei deinen Unikaten dennoch vermehrt um Gebrauchsgegenstände, wird das Finanzamt wohl von einem Gewerbe ausgehen.


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Achtung bei Kosmetika und Lebensmittel

Einige Produkte, die du selber machen kannst, unterliegen besonderen Anforderungen. Das betrifft vor allem den Verkauf von Lebensmitteln und Kosmetik.

Wenn du weder Schmuck noch Mode oder Deko verkaufen möchtest, sondern selbstgemachte Marmelade oder Aufstriche zum Verkauf anbieten willst, bedarf es neben der Meldung beim Gewerbeamt auch einer Meldung bei der Lebensmittelüberwachung. Hinzu kommen zahlreiche Regeln rund um Hygiene und Kennzeichnung deiner Waren, die du beachten musst.

Kosmetik

So ähnlich ist es bei selbstgemachter Kosmetik. Um beispielsweise handgeschöpfte Naturseifen verkaufen zu können, musst du nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern dich auch beim zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt anmelden. Die von dir verwendeten Zutaten müssen regelmäßigen Laboruntersuchungen unterzogen werden, um ihre klinische Unbedenklichkeit festzustellen. Außerdem musst du deine Produkte genau mit den verwendeten Zutaten kennzeichnen.


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Klein- oder Großunternehmen

Als Unternehmer musst du deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Für die Rechnungsstellung bekommst du eine Steuernummer vom Finanzamt. Gewerbe bekommen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugewiesen.

Unternehmer, deren Vorjahresumsatz 17.500 Euro nicht überstiegen hat, und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr die 50.000-Euro-Marke voraussichtlich nicht übersteigen wird, gelten als Kleinunternehmer. Sie dürfen Rechnungen nach § 19 Abs. 3 UStG ohne Mehrwertsteuer ausstellen. Umgekehrt sind Unternehmen nach Kleinunternehmerregelung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Welche steuerliche Abrechnung für dich die beste Lösung ist, solltest du mit einem Steuerberater besprechen.


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Der Weg zur eigenen Marke

Grundsätzlich kannst du deine selbstgemachten Waren unter deinem Namen verkaufen. Doch vielleicht ist dein Name schwer zu merken oder kompliziert auszusprechen. Oft ist ein Markenname einfach knackiger und erleichtert dir dadurch das Marketing.

Bevor du dir einen Markennamen wählst, solltest du beim Deutschen Patent- und Markenamt klären, ob deine gewünschte Bezeichnung noch zu haben ist.

Dein Name ist noch nicht vergeben? Super, dann kannst du nun mit dem Marketing loslegen.

Hinweis: Deinen Markennamen musst du nicht zwingend schützen lassen. Vor allem für Kleinunternehmer verursacht eine Markeneintragung oft mehr Kosten als Nutzen.

Sobald deine Marke jedoch wächst, kannst du die Eintragung deiner Marke erwägen. So verhinderst du, dass jemand deine Sachen ungestraft fälscht oder Schindluder mit deinem Logo treibt.


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Treffer, versenkt – Die Zielgruppe erreichen

Du weißt, es gibt sie: Die Zielgruppe, die du mit deinen Werken ansprechen willst. Wie du die Aufmerksamkeit deiner Zielgruppe erlangst, sehen wir uns in diesem Abschnitt an.

Eine eigene Website

Als Selbermacher oder Künstler kommst du um eine Webpräsenz nicht herum. Die Internetseite ist deine digitale Visitenkarte. Durch simple Baukastenangebote ist es heute kinderleicht, eine eigene Website einzurichten, auch wenn du kein Webdesigner bist.

Auf deiner Homepage kannst du neue Produkte vorstellen und solltest natürlich auch ein paar Worte über dich verlieren. Schließlich ist es stets spannend, den Menschen hinter den Werken kennenzulernen.

Hinweis: Neben einer kurzen Vorstellung deiner Selbst und einem Neuigkeitenteil gibt es jedoch noch weitere Posten, die unbedingt auf deine Website gehören: Impressum und Datenschutzerklärung. Im Internet findest du zahlreiche kostenlose Vorlagen, um deine Homepage rechtssicher zu machen.

Social Media

Neben dem Einrichten einer Website solltest du auch in den Sozialen Netzwerken aktiv werden. Überlege dir dafür zunächst, wo deine Zielgruppe wohl am ehesten zu finden ist. Facebook, Instagram, Twitter oder Google+? Entscheide dich dann für ein bis zwei Plattformen.

Tipp: Pinterest ist eigentlich kein Soziales Netzwerk, sondern eher eine Bildersuchmaschine. Doch für alle, die Handgemachtes herstellen und verkaufen möchten, bietet sich auch diese Plattform an, um im Netz sichtbar zu sein.

Lokale Kontakte knüpfen

Bei der Arbeit in der Werkstatt kann es schnell mal einsam werden, vor allem wenn du ansonsten nur online versuchst, auf dich aufmerksam zu machen. Suche daher bewusst auch den persönlichen Kontakt zu Interessierten und vernetze dich mit Gleichgesinnten.

Tipp: Vielleicht ist ein Co-Working-Space das Richtige für dich? Solche geteilten „Büros“ gibt es auch mit angeschlossenen Werkstätten. Im kreativen Austausch mit anderen Selbermachern bekommst du sicher noch mehr gute Ideen.

Suche dir lokale Galerien, Veranstaltungsräume, Geschäfte und Cafés heraus, wo du deine handgemachten Produkte ausstellen oder sogar zum Verkauf anbieten kannst. Außerdem kannst du einen eigenen Stand auf einem Markt aufbauen. Flohmarkt, Kunsthandwerkmarkt, Mittelalter- oder Wochenmarkt – wo passen deine Waren am besten hin?

Kursleiter werden

Tipp: Du bastelst nicht nur gerne, sondern kannst dir auch vorstellen, andere beim Selbermachen anzuleiten? Dann biete doch Kurse an! Entweder du mietest selbst einen Raum für deine Workshops an, findest ein Geschäft, das dir die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt oder du fragst mal bei der Volkshochschule nach, ob noch Kursleiter gebraucht werden.


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Selbstgemachtes erfolgreich online verkaufen

Das Internet bietet eine Vielzahl von Verkaufsplattformen für DIY-Begeisterte, denn Menschen lieben es, etwas Selbstgemachtes – ein Unikat – zu kaufen. Hier findest du die wichtigsten Vertriebskanäle für den Onlinehandel mit Selbstgemachtem:

Etsy.com ist ein Magnet für Selbermacher aller Art. Die Seite ist ein virtueller Marktplatz, wo auch du Selbstgebasteltes oder Handgemachtes in einem personalisierten Shop verkaufen kannst.

Artsy.com versteht sich als Online-Kunstauktionshaus. Du fertigst außergewöhnliche Fotoarbeiten, beeindruckende Skulpturen oder kunstvolle Gemälde an? Dann kannst du sie auf Artsy feilbieten.

Auf DaWanda, Palundu und vondir.de kannst du Selbst- und Handgemachtes anbieten. DaWanda bietet dir zusätzlich die Möglichkeit, Materialien zu kaufen und zu verkaufen.

Die Online-Riesen Amazon und Ebay sowie Ebay Kleinanzeigen sind weitere Verkaufskanäle, die du für deine selbstgemachten Werke nutzen kannst.


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Preisfindung

Bevor du etwas auf einer der genannten Plattformen einstellst, solltest du dir überlegen, wie viel du für deine selbstgemachten Waren verlangen möchtest. Berücksichtige dabei Arbeits- und Materialaufwand, um am Ende nicht negativ auszusteigen. 

Bepreisung

Wie viel Zeit verbringst du mit dem Fertigen von etwas Selbstgemachtem und wie viel ist dir eine Stunde deiner Zeit wert? Als Anhaltspunkt kannst du deinen gewünschten Stundenlohn (z. B. 20 Euro) mit der ungefähren Anzahl der Arbeitsstunden malnehmen. 

Hinweis: Einige Verkaufsplattformen stellen eine Einstellgebühr und/oder Verkaufsprovision in Rechnung. Diese Kosten solltest du in deine Preiskalkulation einbeziehen.


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Fazit zum selfmade Selbermacher

Nun hast du es fast geschafft, und etwas Selbstgemachtes von dir verkauft.

Um die Aufmerksamkeit auf deine Werke zu ziehen, ist die Präsentation das A und O.

Setze dich daher mit Fotografie und Gestaltungsmöglichkeiten auseinander, um deine selbstgemachten Waren im bestmöglichen Licht zu zeigen. Du wirst sehen, schon bald hast du dein Hobby erfolgreich zum Beruf gemacht.

  • Ein hochwertiger und äußerst informativer Artikel

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